Fahrschule Sven Köhler
Ihre Fahrschule in Weimar
Teichgasse 12 · 99423 Weimar
Optimale Erreichbarkeit: Nur fünf Gehminuten vom Busbahnhof oder Goetheplatz. Bushaltestelle auch direkt vor der Tür. Auch auf der Karte von Google Maps.
Unsere Theoriezeiten:
Montag und Donnerstag von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr.
Ferien-Intensivkurse Theorie:
bieten wir Ihnen gern auf Nachfrage an.
Unser Anspruch
Die Fahrschule Sven Köhler ist nun schon seit vielen Jahren in Weimar und Umgebung tätig.
Freundlich, Zuverlässig und Erfolgreich – hohe Ansprüche, denen sich Ihre Fahrschule Köhler in Weimar verpflichtet hat. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung und eine angenehme Atmosphäre stehen bei den Fahrten in Weimar und Umgebung selbstverständlich an erster Stelle – und Sie im Mittelpunkt.
Wir freuen uns auf Sie
Ihre Fahrschule Köhler
Führerscheinklasse AM
Kleinkrafträder
ab 15 Jahre in Thüringen, Sachsen, SachsenAnhalt.
sonst ab 16 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung §76: Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Führerscheinklasse A
A1: Krafträder
Beinhaltet AM
ab 16 Jahre
Motorräder bis 125 ccm / mit nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
A2: Krafträder
(auch mit Beiwagen)
Beinhaltet A1, AM
ab 18 Jahre
Motorräder bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
A: große Motorräder
Beinhaltet A1, A2,
ab 20 Jahre
für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich). Ab 21 Jahre: für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW. Ab 24 Jahre: für Krafträder bei Direkteinstieg. Keine Befristung der Besitzdauer
Führerscheinklasse B
beinhaltet AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Fahrzeuge (ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
BE Anhänger
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Übungen machen den Meister!
Für unseren Unterricht verwenden wir natürlich modernste Digitaltechnologien. Aber selbstverständlich unterstützen uns auch solide, analoge Geräte, Übungs- und Anschauungsmaterialien. So erleben Sie anschaulichen, gut verständlichen und abwechslungsreichen theoretischen und praktischen Unterricht. Die praktische Handhabung üben wir natürlich nicht nur im realen Straßenverkehr sondern auch anhand spezieller, auf Sie zugeschnittener Übungen. Auch technische Hintergründe kommen natürlich nicht zu kurz.
Insgesamt wollen wir den Unterricht so gut möglich auf Sie und Ihre besonderen Bedürfnisse zuschneiden. Deshalb freuen wir uns auf ein gemeinsames Gespräch.
Führerscheinklasse C
Lastwagen
…bieten wir leider nicht an.
Aber gerne empfehlen wir Ihnen eine Fahrschule, die ihnen den Erwerb eines Klasse-C-Führerscheins ermöglicht.
Sprechen Sie uns an.
Nur Affen gaffen.
Im dichten Verkehr kommt es schnell zu spannenden Situationen. Jetzt heißt es kühlen Kopf bewahren und sinnvoll handeln.
Was ist in welcher Situation richtig? Wann muss ich Erste Hilfe leisten? Wo war gleich die Rettungsgasse?
Weitblick und Durchblick
Viele Situationen müssen individuell erlebt werden, um Gefahrenpotentiale richtig einschätzen zu können. Unser Anspruch ist es, das Sie nach unserem Unterricht auch schwierige und Überraschende Situationen souverän meistern können.
Verkehr ist eine gemeinsame Sache
Vorsicht, Rücksicht und gegenseitiger Respekt sind die Grundlagen des Straßenverkehrs. Wir bemühen uns, Sie bestmöglich auf dieses Spielfeld vorzubereiten.
Unverhofft kommt oft…
Hups – wird das teuer?
Die Preise für zu schnelles Fahren finden Sie im Bußgeldkatalog. Über die Preise für unsere Ausbildung informieren wir Sie gern im persönlichen Gespräch!
So erreichen Sie uns schnell und einfach.
Hier sind Sie richtig
Kontakt
Fahrschule Sven Köhler
Teichgasse 12
99423 Weimar
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03643 / 519 999
0179 / 131 0607
koehler@fskweimar.de